Unsere Leistungen

Häufige Fragen
1. Was muss für die Betreuerin in der Wohnung des Pflegebedürftigen gestellt werden?
Die Betreuerin muss ein separates Zimmer mit Badbenutzung haben. Kost und Logis im Rahmen des Vertrages sind frei.
2. Wie hoch sind die Kosten für die Betreuung durch polnische Pflegekräfte?
Die Kosten sind vor allem von der Qualifikation und den Deutschkenntnissen der Betreuerin sowie des anfallenden Pflegeaufwandes abhängig. .
3. Wie kann man die legale Arbeit von der "Schwarzarbeit" unterscheiden?
Jede Betreuerin, die legal arbeitet, bekommt von ihrem Arbeitsgeber eine A1-Bescheinigung.
4. Wie lange dauert es, bis eine geeignete Betreuung gefunden ist?
Nach unseren Erfahrungen kann eine Haushalts- und Pflegehilfe innerhalb von 2 bis 7 Tagen bei Ihnen sein. Dieses hängt immer von der Verfügbarkeit der geeigneten Mitarbeiterin ab, die Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht.
5. Welche Kündigungsfristen gelten?
Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen während der Laufzeit jederzeit schriftlich zum Ende eines Monats mit der Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
6. Stehen Ihre Betreuungsdienstleistungen im Einklang mit geltendem Landesrecht?
Ja, denn seit dem 01. Mai 2004 gilt die EU- Dienstleistungsfreiheit auch für Polen. Alle Betreuerinnen sind offiziell beschäftigt und alle Sozialversicherungsbeiträge werden ordnungsgemäß abqeführt.
7. Kennen Sie persönlich Ihre Pflegekraft?
Jede Mitarbeiterin, die durch unsere Vermittlung in Deutschland tätig sein möchte, trifft sich in einem unserer Büros mit einem Vertreter unserer Agentur. Dieser ist dann für Vermittlung verantwortlich.