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Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab 2017
Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab 2017
Die Bundesregierung hat die Pflegeversicherung umfassend reformiert. Im Zuge der Pflegereform werden die gesetzlich definierten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade umgewandelt.
Ziel der AOK-Pflegekasse ist es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstständig zu Hause leben können. Dafür können sie Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Bisher bezog sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen. Die deutsche Pflegeversicherung hat bis 2017 insbesondere die vielen Menschen mit Demenz benachteiligt, die körperlich zumeist noch gesund sind, aber dennoch viel Betreuung und ZuwendüngFrauchen. Mit aem neuen Gesetzernarren - nun auch Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie demenzieIl erkrankte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich künftig nicht mehr an benötigten Pflegeminuten, sondern an den noch vorhandenen Fähigkeiten des Menschen - Maßstab für die Beurteilung ist damit der Grad der Selbstständigkeit also im Wesentlichen, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wie viel personelle Unterstützung dafür notwendig ist. Außerdem werden bei der Begutachtung weitere Aspekte wie beispielsweise kommunikative Fähigkeiten oder die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit einbezogen.
Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich dann in fünf Pflegegraden wider.
Also: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf personelle Unterstützung angewiesen.
Überleitung der Pflegestufen zu Pflegegraden
NEU |
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ALT |
Pflegegrad 1 |
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Bisher nicht vorgesehen |
Pflegegrad 2 |
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegestufe 0 |
Pflegestufe I |
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Pflegegrad 3 |
Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
Pflegestufe II |
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Pflegegrad 4
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Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
Pflegestufe III |
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Pflegegrad 5 |
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
Härtefall |
Wie erfolgt die Berechnung der Pflegegrade?
Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen werden in 6 Modulen (Lebensbereiche) erfasst. Der Pflegebedürftige erhält für jedes Modul (Lebensbereich) Punkte, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Danach wird der Pflegebedürftige in einer der fünf Pflegegrade Anhang der Gesamtpunktzahl eingeordnet.
Der Grad der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestimmt. Der Gutachter bewertet in allen diesen Modulen (Lebensbereiche), wie selbstständig der Pflegebedürftige die jeweiligen Aktivitäten umsetzen kann.
Pflegegeld für Betreuungskräfte von InterKadra
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, also wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen erhalten auch ein monatliches Pflegegeld.
Der Pflegebedürftige ist frei darin, wie er das Pflegegeld verwendet.
Das Pflegegeld beträgt monatlich: |
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Pflegegrad 1 |
0,- Euro |
Pflegegrad 2 |
316,- Euro |
Pflegegrad 3 |
545,- Euro |
Pflegegrad 4 |
728,- Euro |
Pflegegrad 5 |
901,- Euro |
(Quelle: Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI), Pflegestärkungsgesetze (PSG), AOK Die Gesundheitskasse)