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Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen 
ab 2017

2017-05-05

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab 2017

Die Bundesregierung hat die Pflegeversicherung 
umfassend reformiert. Im Zuge der Pflegereform werden 
die gesetzlich definierten Pflegestufen in die neuen 
Pflegegrade umgewandelt.

Ziel der AOK-Pflegekasse ist es, dass Pflegebedürftige so 
lange wie möglich selbstständig zu Hause leben können. 
Dafür können sie Angebote zur Unterstützung im Alltag 
nutzen.

Bisher bezog sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit vor 
allem auf körperliche Beeinträchtigungen. Die deutsche 
Pflegeversicherung hat bis 2017 insbesondere die vielen 
Menschen mit Demenz benachteiligt, die körperlich zumeist noch gesund sind, aber dennoch viel Betreuung und ZuwendüngFrauchen. Mit aem neuen Gesetzernarren - 
nun auch Menschen mit geistigen oder psychischen 
Beeinträchtigungen sowie demenzieIl erkrankte Menschen 
einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der 
Pflegeversicherung.

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich künftig nicht mehr an 
benötigten Pflegeminuten, sondern an den noch 
vorhandenen Fähigkeiten des Menschen - Maßstab für die 
Beurteilung ist damit der Grad der Selbstständigkeit also 
im Wesentlichen, wie selbstständig der Alltag bewältigt 
werden kann, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind 
und wie viel personelle Unterstützung dafür notwendig ist. 
Außerdem werden bei der Begutachtung weitere Aspekte 
wie beispielsweise kommunikative Fähigkeiten oder die 
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 
einbezogen.

Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich dann in fünf 
Pflegegraden wider.

Also: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch 
in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf 
personelle Unterstützung angewiesen.

Überleitung der Pflegestufen zu Pflegegraden

NEU

 

ALT

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Bisher nicht vorgesehen

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegestufe 0

Pflegestufe I

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufe II

Pflegegrad 4

 

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufe III

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Härtefall

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie erfolgt die Berechnung der Pflegegrade?

Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen werden in 6 Modulen (Lebensbereiche) erfasst. Der Pflegebedürftige erhält für jedes Modul (Lebensbereich) Punkte, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Danach wird der Pflegebedürftige in einer der fünf Pflegegrade Anhang der Gesamtpunktzahl eingeordnet.

Der Grad der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bestimmt. Der Gutachter bewertet in allen diesen Modulen (Lebensbereiche), wie selbstständig der Pflegebedürftige die jeweiligen Aktivitäten umsetzen kann.

Pflegegeld für Betreuungskräfte von InterKadra

Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, also wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen erhalten auch ein monatliches Pflegegeld. 

Der Pflegebedürftige ist frei darin, wie er das Pflegegeld verwendet.

Das Pflegegeld beträgt monatlich:

Pflegegrad 1

0,- Euro

Pflegegrad 2

316,- Euro

Pflegegrad 3

545,- Euro

     Pflegegrad 4    

728,- Euro

Pflegegrad 5

901,- Euro

 

 (Quelle: Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI), Pflegestärkungsgesetze (PSG), AOK Die Gesundheitskasse)

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